Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung

Lärm ist ein ernstzunehmendes Umweltproblem. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie hat das Ziel die Lärmbelastung der Bevölkerung zu verringern. Dabei werden Lärmschwerpunkte durch eine umfassende, strategische Lärmkartierung ermittelt. Auf dieser Grundlage werden dann unter der Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufgestellt. Die Lärmaktionspläne, welche in der Verantwortung der Gemeinden oder der nach Landessrecht zuständigen Behörden liegen, enthalten konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung.

Leistungen:

  • Mitwirkung bei der Lärmkartierung und der Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie
  • Schallimmissionspläne Verkehr und Gewerbe
  • Erarbeitung eines Lärmminderungsplan

Referenzen:

  • Umgebungslärmkartierung Land Brandenburg (2012 und 2017) in Kooperation mit VMZ
  • Lärmaktionsplanung Schönefeld
  • Lärmaktionsplanung Nuthetal
  • Lärmaktionsplanung Langewahl
  • Lärmaktionsplanung Templin
  • Lärmaktionsplanung Bernau
  • Lärmaktionsplanung Rathenow
  • Lärmaktionsplanung Fredersdorf-Vogelsdorf